Dresden, 23.01.2019

Es ist wieder einmal so weit, eine neue Verschärfung der Straßenkunstregulierung in der werdenden „Kulturhauptstadt“ Dresden steht zur baldigen Abstimmung. In Konsequenz einer eingebrachten Petition gegen die Belästigung durch Straßenkunst hat sich die Stadt, vertreten durch den Dresdner Oberbürgermeister Dirk Hilbert, vergangenen Herbst entschieden eine weitere Novelle für die Straßenkunst durchzusetzen. Hierbei wurden auch diesmal die Künstler von offizieller Seite in keinster Weise eingebunden oder auch nur informiert.

Dabei beginnt das Begründungsschreiben Herrn Hilberts durchaus positiv:

„Die neue Regelung zur Ausübung von Straßenkunst und akustisch wahrnehmbarer Straßenkunst hat sich bewährt. Sie führte zu einem Rückgang der Beschwerdelage. Die Bürgerinnen und Bürger erkennen grundsätzlich die Neuregelung an und haben mehr Verständnis für die Ausübung von Straßenmusik und akustisch wahrnehmbarer Straßenkunst.“

Tatsächlich ist die Straßenkunst insgesamt stark zurück gegangen, da die eingesetzten Regelungen derart stark einschränken, dass viele Künstler gar nicht mehr oder nur selten in die Stadt kommen. Nicht abzustreiten ist auch, dass sich andere Künstler mit der momentanen Gesetzeslage gut arrangiert haben und die Fehler im Buchungssystem sowie die weiterhin mangelhafte Kontrolle auszunutzen wissen.

„Es ist jedoch zu verzeichnen dass Beschwerden wegen der mit der […] Straßenkunst verbundenen Lautstärke kaum zurückgegangen sind und in letzter Zeit wieder ansteigen.“

Soll heißen: Den Beschwerdeführern, denen es vorher zu viel war, ist es immer noch zu viel, trotz aller Verschärfungen der letzten Jahre. Und da der Sommer 2018 auch noch besonders warm und lang war, gab es wohl auch mehr Beschwerden in dieser Hauptsaison.

Als tatsächlichen Durchbruch für die Gegner der Straßenkunst ist jedoch die Entscheidung zu sehen, zukünftig jegliche elektronische Verstärkertechnik zu verbieten. Wie in der Vergangenheit wird hierbei vor allem die übermäßige Lautstärke einiger Künstler und das akustische Überlappen von Darbietungen als Argument angeführt. Diese Änderung war schon vor 5 Jahren Ziel vieler Befürworter einer starken Einschränkung der Freiheit der Straßenkünstler. Hierbei wird Belästigung gleichgesetzt mit Lautstärke und diese mit elektronischen Verstärkern.

Tatsächlich jedoch hat unsere Initiative schon damals an Hand der Beschwerdestatistik zeigen können, dass die gefühlte Belästigung in großen Teilen durch Künstler verursacht wird die keine oder nur geringe elektronische Verstärkung nutzen – wie bspw. Opernsänger, größere Musikergruppen oder auch schlicht Künstler die an den oben bereits genannten akustisch vorteilhaften Standorten spielen.

Ein weiteres Kernargument gegen das Lautsprecherverbot war und ist auch die Notwendigkeit derselben für Performancekünstler. Von Tanz- über Licht- zu Feuer- und Zirkusshows. Jegliche Kunst, die musikalische Untermalung nutzt ohne sie selbst herstellen zu können. Sie ist mit einem Verbot von Verstärkern gänzlich von Dresdens Straßen verbannt.

In der Konsequenz wurde das Lautsprecherverbot verworfen und bis zur aktuellen Debatte seitens der Stadt auch nicht mehr aufgenommen.

Es bleibt festzuhalten dass die Stadt alle bisherigen Gesetzesänderungen mit der Begründung der Lärmbelästigung gerechtfertigt hat. Alle Maßnahmen zielten darauf ab, in dieser Richtung eine Verbesserung der Beschwerdelage herbeizuführen. Dass Herr Hilbert von einem Erfolg der Regelung spricht um im nächsten Absatz darauf zu verweisen dass der Grund für die Gesetzesverschärfung unverändert weiterbesteht, kann man nur als Eingeständnis des Scheiterns verstehen. Und anstatt nun endlich einen neuen Ansatz zu suchen, in Kooperation mit allen Beteiligten, doktert man an einer fehlgeschlagenen Idee herum. Auf Kosten der Kunstfreiheit und der kulturellen Vielfalt im öffentlichen Raum Dresdens.

Weitere Informationen:
https://artists-of-dresden.org/2019/01/stur-statt-kultur/

Kontakt:
Gerog Gräßler, [email protected], +49 157 842 74 132
Jan Kossick, [email protected], +49 173 944 88 95

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